Rechtsvorstellungen

 

In fast allen Romagemeinschaften haben sich Rechtsvorstellungen entwickelt, obwohl Roma ja nie einen eigenen Staat oder Gerichte hatten. Diese Regeln haben teilweise heute noch für alle Mitglieder der Gemeinschaft Geltung. Die Einhaltung der Regeln wird von der Gemeinschaft kontrolliert und bei Fehlverhalten auch bestraft.

Diese Rechtsvorstellungen beziehen sich auf den Umgang der Mitglieder in der Roma-Gemeinschaft, auf den Umgang mit Nicht-Roma und auch auf Verstöße gegen verschiedene andere Vorschriften.

Geahndet werden die Verstöße, indem ein Gericht einberufen wird. Die Richter sind von den betroffenen Parteien zu bestimmen. Sie sind alte, erfahrene und gesellschaftlich hoch anerkannte Männer. Sie untersuchen den Fall und sprechen in der Verhandlung die Urteile. Zu den härtesten Urteilen zählt sicherlich der Ausschluss aus der Gemeinschaft.

Solche Rechtsvorstellungen, die vor allem bei vielen Ethnien im außereuropäischen Bereich heute noch Geltung haben, werden auch gesprochenes Recht (im Gegensatz zum geschriebenen staatlichen Recht) oder Gewohnheitsrecht genannt.
Ein Vorstand der Roma in Lyon

Postkarte
(wahrscheinlich Jugoslawien)

Roma in den 1930er Jahren

Roma haben unterschiedliche Religionen - aber auch viele gemeinsame Glaubensvorstellungen
Die Religion