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Anfang
des 15. Jahrhunderts gelangten Roma in Regionen der heutigen
Tschechischen Republik und der Slowakei. König Sigismund (1386-1437) stellte für eine
Gruppe von Roma einen Schutzbrief aus, der auch für nachfolgende Gruppen
und Generationen gültig war.
Als
die Habsburger in Böhmen an die Macht kamen, wurden Maßnahmen beschlossen,
die die Verfolgung und Ermordung der Roma zum Ziel hatten.
Die
Politik der Assimilierung Maria Theresias und Josephs II. galt auch für
die Roma Böhmens.
Nach
dem 1. Weltkrieg waren Roma von einer besonders repressiven Politik betroffen
(Gesetz zum Nachweis eines ständigen Aufenthaltsortes, Maßnahmen, zur
Forcierung der Aussiedlung und Auswanderung).
Nach
1945 wurden die Roma endlich Staatsbürger der Tschechoslowakischen Republik.
In der sozialistischen ČSSR
wurden Roma-Frauen durch besondere finanzielle Anreize zur Sterilisation
angehalten, sie wurden auch zwangsweise sterilisiert.
In
den Republiken Tschechien und Slowakei werden Romasiedlungen bis heute
von rechtsextremen Gruppen überfallen. Rund 10.000 Roma in Tschechien
wurde die Staatsbürgerschaft verweigert. 1998 wurden von der UNO 133 rassistisch
motivierte Verbrechen gegen Roma und Afrikaner in Tschechien aufgezeigt.
Im letzten Jahrzehnt wurden mindestens elf Roma aus rassistischen Motiven
ermordet.
(Roma 2000)
Tschechische Republik
Laut Volkzählungsangaben des Jahres 1991 beläuft sich die Zahl der in der Tschechischen Republik lebenden Roma auf 33.500, ihre eigentliche Zahl wird aber auf rund 275.000 geschätzt. Gemäß dem Tschechischen Staatsbürgerschaftsgesetz von 1993 wurde vielen Roma, die bis dahin eine Staatsbürgerschaft der Slowakischen Republik besessen hatten, die tschechische Staatsbürgerschaft verweigert, das Wahlrecht entzogen und der Zugang zu Sozialleistungen versperrt. Manche wurden sogar des Landes verwiesen. Aufgrund heftiger internationaler und inländischer Kritik wurde das Gesetz 1999 novelliert. Die tschechischen Roma sind im Arbeitsleben massiver Diskriminierung ausgesetzt, ihre Arbeitslosenrate wird - aufgrund fehlender Schulbildung, fehlender Berufsbildung und Diskriminierung durch Arbeitgeber - auf 70% geschätzt, erreicht aber in manchen Gegenden 90%. Zahlreiche Berichte legen nahe, dass aufgrund des Fehlens geeigneter Antidiskriminierungsgesetze die Roma im tschechischen Rechtssystem weit verbreiteter Diskriminierung ausgesetzt sind. Angeblich wurde den Roma der Zugang zu Restaurants, Gasthäusern, Bars und ähnlichen Einrichtungen verweigert. Eine unverhältnismäßig große Anzahl von Romakindern - gemäß aktuellen Statistiken fünfzehnmal so viele Roma wie Nicht-Roma - werden durch psychologische Tests in Sonderschulen für "intellektuell nicht entsprechende" Kinder eingewiesen. Zweisprachige Schulen für Romakinder gibt es nicht. Seit 1992 entwickelt das "Balancing Steps in Education"-Programm, organisiert von der tschechischen Regierung und dem Rat für Romaangelegenheiten, Methoden zur Schaffung von Vorbereitungsklassen für Romaschüler und finanziert die Ausbildung von Assistenzlehrkräften.
Slowakei
Laut Angaben der offiziellen Volkszählung von 2001 leben in der Slowakei 89.920 Roma. Ihre tatsächliche Zahl wird aber auf 480.000 bis 520.000 Personen geschätzt, rund 10% der Landesbevölkerung, was die Roma zur zweitgrößten Minderheit der Slowakei macht. Artikel 33 und 34 des 2. Kapitels
der slowakischen Verfassung befassen sich speziell mit den Rechten nationaler Minderheiten und ethnischer Gruppen, jedoch wurden bisher kaum weiterführende Gesetze hierzu verabschiedet. Besonders in den Bereichen der Bildungs-, Beschäftigungs- und Wohnungspolitik gibt es keinerlei Anti-Diskriminierungsgesetzgebung. Die Arbeitslosigkeit unter den Roma liegt bei 80% und mehr, wobei Roma sowohl am Arbeitsmarkt als auch am Arbeitsplatz häufig Diskriminierungen ausgesetzt sind. Städtische Verwaltungsbehörden verweigern den Roma bei einem Umzug an ihren neuen Wohnorten häufig die Ausstellung von Aufenthaltsberechtigungen.
Einige Lokalbehörden haben Roma auch per Verfügung aus Siedlungen verbannt. Trotz jüngster Versuche zur Verbesserung des Bildungszugangs für Romakinder – etwa durch Einführung von "Nullten Klassen" zur Verbesserung der Eingangsvoraussetzungen bei Schuleintritt – ist die schulische Segregation der Romakinder weit verbreitet, sei es in Form von minderwertigen "Spezialschulen" in mehrheitlich von Roma bewohnten Gebieten oder Einweisungen in Sonderschulen für geistig Behinderte. Für den Unterricht in Romani gibt es so gut wie keine – oder höchstens geringe – Vorkehrungen. Verschiedene Berichte verweisen darauf, dass Gewalt gegen Roma weit verbreitet sein dürfte, wobei bösartige rassistische Anschläge bereits zu mehreren Todesopfern geführt haben - oft in stillschweigendem Einverständnis mit der Mehrheitsbevölkerung und unter angeblicher Duldung durch die Polizeibehörden. Eine adäquate behördliche Verfolgung rassistisch motivierter Gewalttaten gegen Roma ist selten.
(Quelle: Gerhard Baumgartner, Florian Freund: Roma-Politik in Österreich, in der EU und im übrigen Europa
Hg: Kulturverein Österreichischer Roma, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas im Europäischen Parlament)
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