Die
Sinti nennen sich auch Manouche. Die Calé oder Gitanos im Süden des Landes
sind verwandt mit den spanischen Calé.
Die ersten Gruppen sind bereits zu Beginn des 15. Jahrhunderts dokumentiert.
Einige der ersten Romagruppen gaben an, auf Pilgerreise nach Santiago
de Compostella zu sein. Bereits 1504 befahl Ludwig II. die Vertreibung
aller Roma aus Frankreich. Bei Ergreifung drohte ihnen lebenslange Galeerenstrafe.
In den nachfolgenden Jahrhunderten kam es immer wieder zu Verfolgungen
und Repressalien. Die Grundsätze der Revolution von 1789 - Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit - galten nicht für Roma. Bereits 1802 wollte man alle Roma
verhaften und auf Inseln deportieren. Der Napoleonische Krieg verhinderte
dieses Vorhaben, viele Roma wurden zum Militär eingezogen.
Nach der Aufhebung der Sklaverei in Rumänien (19. Jahrhundert), nach der
Oktoberrevolution in Russland und nach dem Ungarnaufstand 1956 kamen auch
Roma aus Osteuropa nach Frankreich.
Während
des Vichy-Regimes (2.Weltkrieg) wurden etwa 30.000 Roma und Sinti in den
französischen Konzentrationslagern, die als französischer Vorhof
von Auschwitz bezeichnet wurden, inhaftiert.
Auch nach dem Krieg änderte sich die Lage nicht entscheidend. "Fahrende
haben einen Fahrausweis mit sich zu führen, den sie alle drei Monate von
ihrer Stammgemeinde abstempeln lassen müssen. Ihre Wagen tragen eine Plakette
mit der Aufschrift "SDF" (ohne festen Wohnsitz). Wegen fehlender Wohnwagen-Stellplätze
können ihre Kinder nicht zur Schule gehen, woraus auch der Verlust des
Kindergeldes resultiert. Wählen dürfen sie erst, wenn sie mindestens drei
Jahre bei einer Gemeinde gemeldet sind, für die übrige Bevölkerung gilt
eine Zeitspanne von sechs Monaten. Die Maßnahmen sollen die Fahrenden
dazu bewegen, sesshaft zu werden."
(Köpf,
1994, S. 84)
Es gibt keine offiziellen Zahlenangaben über die in Frankreich lebenden Roma, Sinti und "Gitanes", aber ihre Zahl wird von Menschenrechtsorganisationen auf 280.000 bis 340.000 Personen geschätzt. In Frankreich werden Roma meist als "Fahrende" bezeichnet. Nach dem so genannten "Besson- Gesetz" sind französische Lokalverwaltungen mit einer Bevölkerung von 5.000 oder mehr Personen verpflichtet, Standplätze für Fahrende mit mindestens einer Toilette und zwei Duschen für jeweils 5 Wohnwägen auszustatten, die Bildungsbedürfnisse der Fahrenden zu erheben, Sozial- und Wirtschaftshilfe zu leisten, soweit als möglich Hilfsprogramme zu implementieren und für jene Fahrenden, die sich in der Gegend niederlassen wollen, Sozialwohnungen zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Fahrenden annehmbare Einrichtungen für ihre Mobilität zur Verfügung zu stellen, sowie sie von der Errichtung illegaler Standplätze abzuhalten.
Angeblich stellt die französische Regierung 70% der dafür benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung. Mit Ende der gesetzlichen Ablaufrist am 5. Jänner 2002 hatten nur 6 von 1.739 Lokalverwaltungen die nach dem "Besson Gesetz" des Jahres 2000 vorgesehenen Maßnahmen implementiert.
Mit Beginn des Schuljahres 1999/2000 sahen sich die Kinder aus Roma-, Sinti- und "Gitanes"-Familien einer steigenden Zahl von Schwierigkeiten gegenüber, wenn es darum ging, ihre Kinder in Schulen anzumelden.
Die Kinder wurden in Kindergärten, Volksschulen und Mittelschulen mit verschiedenen Begründungen abgewiesen: Platzmangel, Mangel an Lehrmaterial, sowie fehlende Zeugnisse der Kinder, um ihr Bildungsniveau beurteilen zu können. Eine Schule setzte sogar eine willkürliche Quote für Romakinder fest, um "Konfliktsituationen zu vermeiden." Schulleiter erklären ihre Unwilligkeit, Romakinder in die Klassen zu integrieren, im Allgemeinen mit dem Vorwand, dass sie über keine Einrichtungen zur Lösung der schulischen Probleme von analphabetischen Kindern, oder von Kindern mit unregelmäßiger Unterrichtserfahrung verfügen. Einige Kinder von Fahrenden bewarben sich für die vom Centre National d’Education à Distance (CNED) angebotenen Fernunterrichtskurs für die Sekundarschule.
Die Kurse erschienen ihnen besonders geeignet, da sie Unterrichtseinheiten über Romakultur und Romageschichte enthielten. Für die Kurse, die speziell für Romakinder und Kinder von Fahrenden entwickelt wurden, benötigten die Kinder aber die Zustimmung der Schulbehörde. Diese Genehmigung wurde mit der Begründung verweigert, dass die Kinder ein Institut für geistig behinderte Kinder oder spezielle Sekundarschulklassen zu besuchen hätten.
(Quelle: Gerhard Baumgartner, Florian Freund: Roma-Politik in Österreich, in der EU und im übrigen Europa
Hg: Kulturverein Österreichischer Roma, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas im Europäischen Parlament)
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