• Geschichte

Die Rom_nija im 15. - 17. Jahrhundert zwischen Schutzbriefen und Vertreibungen

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Ende des 14. Jahrhunderts wurden im westungarischen Raum, zu dem das heutige Burgenland gehörte, erstmals Rom_nija erwähnt. Seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts flüchteten Rom_nija aufgrund von Versklavung in Altrumänien und politisch instabiler Zustände in Ost- und Südosteuropa nach Mitteleuropa. Größere Gruppen kamen zu Beginn des 15. Jahrhunderts auch in den westungarischen Grenzraum und somit in Gebiete des heutigen Burgenlandes. Dieser Grenzraum war über Jahrhunderte hindurch geprägt von äußeren und inneren Auseinandersetzungen.

Diese Auseinandersetzungen beeinflussten teilweise das Verhalten der Herrschenden gegenüber den Rom_nija. Die Situation der Rom_nija war in den ersten zwei Jahrhunderten im westungarisch/burgenländischen Raum durch Duldung und Vertreibung gekennzeichnet. Der König von Ungarn, Sigismund, der ab 1410 auch Deutscher König war, duldete die Rom_nija und stellte 1423 einen Schutzbrief für eine Gruppe von Rom_nija unter der Führung des Woiwoden Ladislaus aus. Dieser Brief ist eines der wenigen offiziellen Schreiben, die zum Schutz der Rom_nija ausgestellt wurden und der in Ungarn wie auch im Deutschen Reich Geltung hatte. Solche Schreiben besagten, dass niemand den Inhaber dieses Briefes angreifen oder vertreiben durfte.

Schutzbriefe konnten aber jederzeit vom Herrscher wieder zurückgenommen werden, somit waren Rom_nija in jener Zeit ständig der Willkür des Königs und der Adeligen ausgesetzt. 1497 wurde der Schutzbrief von König Sigismund aufgehoben und die Rom_nija für "vogelfrei" erklärt. Zu Beginn ihrer Ankunft in Mitteleuropa wurden Rom_nija noch geduldet, aber sehr bald wurden sie verfolgt und vertrieben und zu den Opfern eines neuen Gesellschaftssystems. Aufgrund der oftmaligen kriegerischen Auseinandersetzungen im westungarischen Grenzraum wurden Rom_nija geduldet, wenn sie sich in den Kriegsdienst stellten. Sie wurden als Schmiede in der Waffenproduktion gebraucht und stellten auch Soldaten für den jeweiligen Adeligen. Manche Adelige, wie die Batthyány, erkannten, dass die Rom_nija durch ihre Kenntnisse im Schmiedehandwerk für die Herrschaft ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor waren und erlaubten ihnen, sich auf ihren Besitzungen im südlichen Burgenland frei zu bewegen und ihr Handwerk auszuüben. Im Gegensatz zu den Batthyány (im Süden des heutigen Burgenlandes), vertrieben die Esterházy die Rom_nija von ihren Herrschaftsgebieten im Norden des Burgenlandes.

 

 

 

Schutzbrief von König Sigismund

 

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"Wir Sigismund, von Gottes Gnaden römischer König, allzeit Mehrer des Reiches, König von Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien etc. Allen unseren Getreuen von Adel, Militär, Befehlshabern, Beamten, Schlössern, offenen Flecken, Städten und ihren Richtern in unserem Reiche und in unserem Reiche und in unserer Herrschaft, unseren gnädigen Gruß zuvor. Unsere Getreuen, Ladislaus, Woiwode der "Zigeuner", nebst anderen zu ihm Gehörigen, haben uns gehorsamst ersucht, wir möchten sie unserer weitgehenden Gnade würdigen. Daher haben wir, gehorsamlichen Gesuche wollfahrend, ihnen diese Freiheit einräumen wollen. Darum, wenn eben dieser Woiwode Ladislaus und sein Volk zu einer genannten unsrigen Herrschaften, seien es Flecken oder Städte, gelangt, so vertrauen wir ihn eurer treue an und ordnen an, ihr sollt auf diese Weise schützen den Woiwoden Ladislaus und die "Zigeuner", welche ihm unterthan sind, ohne Hindernis und Beschwernis hegen und erhalten; - ja sogar wollt ihr sie vor allen Unzuträglichkeiten und Ärgernissen schützen. Sollte aber unter ihnen sich irgend ein Unkraut finden oder sich Wirren ereignen, es sei von welcher Seite es wolle, so sollt nicht ihr oder einer von euch, sondern dieser Ladislaus, der Woiwode, das Recht zu strafen oder zu begnadigen haben. Gegeben in unserer herrschaftlichen Residenz am Tage vor dem Feste St. Georg des Märtyrers im Jahre des Herrn 1423 im 36. Jahre unseres Königstums in Ungarn, im 12. unseres römischen Kaisertums, im 3. unseres Königstums in Böhmen."

Quelle: Hohmann, Joachim S., Geschichte der Zigeunerverfolgung, Frankfurt/Main 1988, S. 13

 

 

Zwiespältiges Verhalten

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Das gesamte 17. Jahrhundert war in Ungarn gekennzeichnet durch große Auseinandersetzungen zwischen dem Haus Habsburg und ungarischen Adeligen, die für ihre eigenen Interessen kämpften.

Einige Landesfürsten folgten den Anordnungen der Habsburger nicht und handelten ganz bewusst zuwider. Je nach politischer Lage und eigenem wirtschaftlichem Interesse wurden Rom_nija verfolgt oder geschützt.

Ein besonderes Beispiel für diese Verhaltensweisen stellt die Person des Grafen Georg Thurzo dar. Im Auftrag von Erzherzog Ferdinand von Österreich und König Matthias I. befahl er 1612 die Vertreibung der Rom_nija im Fürstentum Steiermark und im angrenzenden ungarischen Komitat Eisenburg.

1616 stellte derselbe Graf Thurzo einen Schutzbrief für Rom_nija aus, da er sie im Kriegsdienst brauchte. Vier Jahre zuvor bezichtigte er die Rom_nija noch, dass sie "Diebstähle und Räubereien" begingen, 1616 schrieb er, dass sie "täglich und stündlich nur unter freiem Himmel ihre Handarbeit verrichteten" und sie deshalb zu schützen und in Obhut zu nehmen seien.

Diese beiden Briefe von Graf Thurzo spiegeln die Einstellung jener Zeit wider. Wenn man Rom_nija dringend brauchte, war man bereit, ihnen besonderen Schutz zu gewähren. Das Verhalten der Herrscher gegenüber Rom_nija – entweder Schutz oder Verfolgung – war auch immer ein Zeichen an die eigene Bevölkerung, ein Zeichen von Macht und auch ein Zeichen, zu welcher Brutalität man fähig war. Je nachdem, ob man die guten oder schlechten Beziehungen mit benachbarten Landesfürsten bekräftigen wollte, schloss man sich einer gemeinsamen Verfolgung der Romagruppen an.

Ohne irgendeine politische oder kirchliche Macht, die ihnen zu Hilfe kam, waren Rom_nija stets Spielball der Herrschenden für ihre jeweiligen Interessen.

 

 

Gemeinsame Vertreibung der Roma 1612
 
Erzherzog Ferdinand von Österreich, Graf Georg Thurzo, Palatin (Hofritter) von Ungarn, und der ungarische König Matthias I. befahlen, die Rom_nija aus den Gebieten an den österreichischen und ungarischen Grenzregionen zu vertreiben.
 

01-3-4 1"Den Hochwürdigen, Hochherzigen, Edlen, Durchlauchten und Vorzüglichen Herren dem Obergespan und den Vicegespanen, den Stuhlrichtern, den Geschworenen und der Gesamtheit der Herren und Vorzüglichen des Komitats Eisenburg und im übrigen den Herren Freunden, die wir sehr ehren. Hochwürdige, Hochherzige, Edelste, Vortreffliche und Vorzügliche Herren Freunde, die wir sehr ehren. Zuallererst unseren Gruß und die Empfehlung unseres Amtes. Der Durchlauchtigste Fürst und Herr Ferdinand Erzherzog von Österreich, Fürst von Burgund, Steiermark, Kärnten, Krain, Graf von Tirol und Görz, hat durch sein an Seine Geheiligte Königliche Majestät Unseren Gnädigsten Herrn gerichtetes Schreiben gegen die Zigeuner, einen Volksstamm, der von Diebstahl und Räubereien zu leben gewohnt ist, viele Beschwerden und schwere Klagen vorgebracht, dass dieselben in Gebieten Seiner Majestät Diebstähle und Räubereien begehend sich in Teile des Ungarischen Königreichs und Slavoniens, usw. Jene Teile, die an das Fürstentum Steiermark direkt angrenzen, vorpirschen und von dort gleichsam wie von einem sichereren Unterschlupf aus durch recht häufiges Ausbrechen ihre gewohnten Diebstähle ganz ungehindert begehen; nach deren Beispiel und unter deren Bewachung nehmen es auch die anderen zum Anlaß, Ähnliches zu probieren - nicht ohne den größten Nachteil und Schaden der Untertanen. Deshalb ersucht uns die besagte Geheiligte Königliche Majestät durch ein besonderes Schreiben im Guten und verlangt, dass wir dem Hochwürdigen und Edlen Herren Grafen Thomas Erdödy von Eberau Montis Claudii als auch dem erblichen Obergespan des Warasdiner Komitats, ferner dem Banus der Königreiche Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Ratgeber Seiner Geheiligten Königlichen Majestät, sowie den dem Fürstentum Steiermark benachbarten Komitatsbeamten und Offizialen streng auftragen, dass sie die betreffenden Zigeuner, die ihren Nachbarn schwere Schäden und Nachteile zufügen, sowohl aus den Grenzgebieten als auch aus jenen Gegenden, von wo aus sie die gewohnten Raubzüge machen, gänzlich vertreiben sollen und jenen fürderhin keine Möglichkeit geben dürfen, sich auf irgendwelche Gebiete niederzulassen. Und weil es heißt, dass die erwähnten "Zigeuner" bereits aus dem Königreich Slavonien vertrieben wurden und in andere Gebiete gezogen sind, bitten wir die Hochwürdigen Beamten, eure Edlen, Vortrefflichen und Vorzüglichen Herrschaften und fordern sie mit allem Nachdruck und kraft unserer Autorität als Palatin, über die wir in vollem Ausmaß verfügen, auf und befehlen, dass falls diese selbigen Zigeuner sich in das Komitat Eisenburg herablassen oder eine Behausung ebendort errichten wollen oder bereits errichtet haben, sie dieselben unbedingt vertreiben müssen und ihnen in keinem Teil des Komitats einen Platz zur Niederlassung oder zum Aufenthalt ebendort zugestehen oder einräumen dürfen, wodurch unter den Gutsnachbarn eine (räumliche) Verbindung für jetzt und auch für die Zukunft zu Ruhe der Bewohner sichergestellt und ein weiterer Anlaß zu Klage wegen deren ständigem liederlichen Treiben ganz abgeschafft werden möge. Daß dieselben (= Herrschaften) dies von selbst erledigen werden und dem ausdrücklichen Willen Seiner Majestät entsprechen werden, erwarten wir nicht nur, sondern fordern und befehlen es." 
Wien, 20. März 1612

Bgld. Landesarchiv Eisenstadt. Zit. nach: Mayerhofer, 1987, S. 15 f.

 

 

Schutzbrief von Graf Georg Thurzo, Palatin (Hofritter) von Ungarn 1616

Dieser Schutzbrief vom 20. Feber 1616 war an alle Adeligen, kirchlichen Würdenträger, Grundbesitzer und Untertanen des Königreichs Ungarn gerichtet.

"(...) Während die Vögel des Himmels ihre Nester haben, die Füchse ihre Gänge, die Wölfe ihre Verstecke, die Löwen und Bären ihre Höhlen, und alle Tiere ihre Schlupfwinkel kennen, ist das bedauernswerte Volk aus Ägypten - das wir Zigeuner nennen - wirklich erbarmungswürdig, wiewohl man allgemein nicht weiß, ob es wegen der Zwangsherrschaft jenes grausamen Pharaos, oder weil es einfach so sein Schicksal ist, die Gewohnheit hat, nach altem Herkommen auf Feldern und Wiesen außerhalb der Städte, bestenfalls unter zerschlissenen Zelten, ein überaus hartes Leben zu führen. Greise wie Jugendliche, Kinder und Säuglinge der Sippen haben gleicherweise gelernt, Unwetter, Frost und glühende Hitze ohne schützende Mauern zu ertragen. Sie haben keinen ererbten Besitz auf Erden, weder Städte noch Burgen noch Festungen, noch verlangen sie nach königlichen Palästen. Nein, ihre Wohnstatt stets ungewiß, irren sie umher, kennen keine Reichtümer, wissen nichts von Ehrgeiz. Tag für Tag und Stunde um Stunde nur unter freiem Himmel, stellt dies Volk in schwerer Handarbeit Schmiedewerk mit Blasebalg, Hammer und Drehzange her und strebt emsig nach Nahrung und Kleidung. Um des Überlebens willen und für den notwendigen Erwerb seines Unterhalts ist es gewohnt, die verschiedensten Regionen nicht nur Ungarn, sondern Teile der ganzen Welt zu durchwandern und über Meere und durch Länder, Felsgestade und glühendheiße Steppen zu irren, um der Armut zu entfliehen. Deswegen meinen wir, dass Ihr Euch dieses Volkes erbarmen und ihm Euer Mitleid bekunden sollt und verlangen, dass Ihr, so oft eine Schar des ägyptischen Volksstammes, besonders aber eine Schar des Wojwoden Franciscus, des Verursachers und Aushändigers des gegenwärtigen Schreibens, mit den ihm unterstellten und unter seinem Befehl Kriegsdienst tuenden Czingari (Roma), zusammen mit ihren Kindern, Familien, Zelten, Ambossen, Blasebälgen, Schmiedehämmern, Feuerzangen und mir ihrem übrigen Hab und Gut in Eure Länder, Landsitze, Herrschaften, Besitztümer, Lehen und Amtsstuben kommen oder bei Euch vor Gericht auftreten, dass Ihr dann also beschließet und verpflichtet seid, denselben mit Freuden die Gelegenheit zu geben, in den Vorstädten, Feldern, Wiesen und in Euren Ländern sich niederzulassen, Zelte aufzuschlagen, ihr Schmiedehandwerk und ihre gewohnte Lebensweise anständig auszuüben. Und sie in persönlicher wie sachlichter Hinsicht gegen gewalttätige Aufwiegler, Peiniger, und vor Leuten, die sie verdammen wollen, zu schützen, in Obhut zu nehmen und zu verteidigen. Anders werdet Ihr nicht handeln."

 

 

Batthyány, Erdödy und Esterházy

Während in Niederösterreich und in der Steiermark die Rom_nija immer wieder vertrieben wurden, waren sie in Ungarn unter einzelnen Fürsten geduldet. Im Gegensatz zu dem Adelsgeschlecht der Esterházy, die 1671 die Ansiedlung von Rom_nija verboten, konnten sich Romagruppen im Gebiet der Batthyánys ungehindert bewegen.

Die Batthyány hatten in ihren Herrschaftsgebieten zuvor Kroaten in den verlassenen Dörfern angesiedelt. Neben den ungarischen und deutschsprachigen Dörfern wurden neue kroatische Dörfer gegründet. Weiters wurden Wiedertäufer in die Ortschaft Güssing geholt, da sie besondere Kenntnisse in der Töpferei, der Gärtnerei und der Medizin hatten. Juden wurden aufgenommen und mit bestimmten wirtschaftlichen Aufgaben betraut. Man kann annehmen, dass die Batthyány die Fähigkeiten der Rom_nija im Schmiedehandwerk zu schätzen wussten und sie deshalb in ihrem Herrschaftsgebiet aufnahmen. 1674 erteilte Graf Christoph Batthyány dem Woiwoden Martin Sárközi und seinen Leuten das Recht zur Ansiedlung auf seinen Besitzungen im südlichen Burgenland. Bereits die Hofmusikkapelle von Adam Batthyány (1610-1659) auf Burg Güssing soll fast ausschließlich aus Türken und Rom_nija bestanden haben.

Auch die Erdödy, Besitzer u.a. der Herrschaft Eberau, waren den Rom_nija eher positiv gesinnt.

Die Esterházy hingegen verboten den Rom_nija die Ansiedlung in der Herrschaft Deutschkreutz. Auch die Zisterzienser von Heiligenkreuz duldeten sie nicht in ihrem Herrschaftsgebiet (heutiger Bezirk Neusiedl/ See).

Wenn sich Rom_nija in einem ungarischen Komitat (vergleichbar mit einem Bundesland) aufhalten durften, wurde ein Woiwode bestimmt. Er war Vertreter der Rom_nija des Komitats und hatte auch die Funktion eines Richters innerhalb der Rom_nija. Um nach außen hin seine Funktion zu zeigen, trug er Silberknöpfe und Silberschmuck.

Als Ende des 17. Jahrhunderts die Habsburger ihre Macht in Ungarn wieder festigen konnten, wurden Rom_nija weitestgehend rechtlos. Im Herrschaftsbereich von Kaiser Leopold I. galt immer noch ein Beschluss aus dem Jahr 1498, wonach "derjenige, der Zigeuner schädige, keine Sünde begehe".


 

 

Graf Batthyany erlaubt 1674 die Ansiedelung

01-3-6 1"Wir, Graf Christof Batthyány, Erbherr der Burg Güssing, geweihter Ritter des Heiligen Römischen Reiches, Kammerherr und oberster Mundschenk des majestätischen Rates Seiner Majestät Leopoldus I., des römischen Kaisers und geweihten Königs, General und Kapitän diesseits der Donau in Ungarn und in den Festungen die gegen Kanisa gestellt sind. Wir geben bekannt, Allen die es wissen sollen, vor allem aber dem Ober- und Vizegespann, dem Kapitänleutnant, den Hofrichtern, den Dreissigstelnehmern und Zöllnern und anderen Beamten, Bürgermeistern, den Richtern der Städte und der Dörfer, dass der Woiwode Martin Sárközi, der diesen Brief vorzeigt, und die zu ihm gehörigen Zigeuner nirgends eine feste Residenz haben und gezwungen sind - um das Leben zu erhalten und sich zu ernähren und ihr Handwerk auszuüben - mitsamt ihren Zelten hin und her zu ziehen. Damit diesen Elendigen weder unterwegs noch an anderen Orten nirgends durch irgend welche beamteten Menschen Kränkung widerfährt, bitten und ermahnen wir jedermann, die oben Genannten und alle, die es angeht, dass sie den genannten Woiwoden Martin Sárközi und die dazu gehördenden zeltbewohnenden Zigeuner weder in ihrem Besitz noch in ihrer Person kränken, noch ihnen durch andere Leid zufügen lassen und sie in keiner Weise zu Diensten anhalten. Niemand soll sie zwingen, sie sollen vielmehr überall, wo sie umherziehen, ihren Beruf frei ausüben. Sie sollen außer diesem Zigeuner Martin Sárközi unter den Zigeunern keinen anderen Woiwoden nehmen, sondern dieser soll ihnen Befehlen. Von ungarischer Seite wird Herr Ludwig Gori bestellt, dass er ihr Pfleger und Woiwode sei und die ganze Schar von Wien abhänge. Es wird hinzugefügt, dass sie alljährlich im Frühling, am Mittwoch der Karwoche, zu unseren Händen jene 25 Taler Steuer und strenger Strafe bezahlen, entweder in Geld oder in einem guten Roß im selben Wert. ... Exhibent restitut."

Rechnitz, am 15. Feber 1674, Graf Christof Batthyany m.p. L.S.