Im Jahr 2011 wurde von der Europäischen Kommission erstmals ein EU-Rahmen für sogenannte „Nationale Strategien zur Inklusion der Roma bis zum Jahr 2020“ verabschiedet.
Gemäß Punkt 27 des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma bis zum Jahr 2020 waren die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine nationale Kontaktstelle zu benennen, die bei der Umsetzung der nationalen Konzepte für die Einbeziehung der Roma für eine effektive Überwachung sorgen, sowie den Austausch bewährter Verfahren fördern sollte.
Gemäß Punkt 28 des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma bis zum Jahr 2020 waren die Mitgliedstaaten des weiteren aufgefordert, die aktive Einbindung der gesamten Roma–Zivilgesellschaft und aller anderen Interessenträger – auch auf regionaler und lokaler Ebene – in die Strategien zur Einbeziehung der Roma zu fördern.
Die nationale Kontaktstelle in Österreich ist im Bundeskanzleramt eingerichtet. Nachzulesen ist die Genaue Zielsetzung hier: EU-Rahmen für die nationalen Roma-Strategien
Im Jahr 2020 legte die Europäische Kommission den neuen strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma bis 2030 vor.
Einen Tag vor dem Internationalen Roma-Tag am 8. April 2021 beschloss die Bundesregierung bei der Ministerratssitzung auf Antrag der für die Volksgruppen zuständigen Kanzleramtsministerin Susanne Raab eine Fortschreibung dieser Strategien. Die Schwerpunkte der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma bis 2030 liegen in folgenden Bereichen: Bildung und Arbeitsmarkt, die Bekämpfung von Antiziganismus, die Stärkung von Romnija und Jugendlichen sowie die Stärkung der organisierten Zivilgesellschaft und die Förderung einer verbesserten Teilhabe der Volksgruppe. Ähnliche Punkte fanden sich schon in der vorhergehenden Strategie.
Neu hinzu gekommen sind im Wesentlichen noch folgenden Punkte:
- Fokus auf Bekämpfung von Diskriminierung durch Förderung der Gleichstellung
- Anerkennung von Antiziganismus als spezifische Form eines gegen Roma gerichteten Rassismus sowie als eine der Grundursachen für die sozioökonomische Ausgrenzung der Roma
- Verstärkte Förderung der Teilhabe von Roma durch Empowerment, Zusammenarbeit und Vertrauen
- Berücksichtigung der Vielfalt der Roma und der spezifischen Bedürfnisse der unterschiedlichen Gruppen (Jugend, Frauen), Indikatoren-Portfolio zum Monitoring der Zielerreichung.[1]
Kanzleramtsministerin Susanne Raab teilte in einer Pressaussendung mit: „Ich freue mich sehr, dass wir heute im Ministerrat die Fortschreibung der österreichischen Roma-Strategie beschließen konnten. Sie ist ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Inklusion der Volksgruppe der Roma und der Roma-Zivilgesellschaft, nicht nur in Österreich, sondern auch in der Europäischen Union.“
Am selben Tag als die Fortschreibung der „Roma-Strategien“ bis 2030 in Österreich beschlossen wurde, nahm der österreichische Ministerrat auch die offizielle Arbeitsdefinition von Antiziganismus der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) an. In der Antragsstellung heißt es hierzu: „Die Anerkennung der Arbeitsdefinition unterstreicht darüber hinaus Österreichs Bekenntnis zum Schutz der europäischen Roma und Sinti und dessen Vorreiterrolle auf nationaler und EU-Ebene im Kampf gegen Antiziganismus. Sie kann als Leitfaden die Erkennung und Dokumentation antiziganistischer Vorfälle unterstützen und für die Erarbeitung weiterer Maßnahmen gegen Antiziganismus herangezogen werden.“[2]
Etwa zur selben Zeit wurde die Studie SENSIRO (Studie zur Evaluierung der nationalen Strategie zur Inklusion von Rom_nja in Österreich)[3] ins Leben gerufen. Ziel der Studie ist es die Folgen und Auswirkungen der sogenannten „Roma-Strategien 2020“ in Österreich zu bewerten. Durchgeführt wird die Studie vom Institut für Soziologie der Universität Wien in Zusammenarbeit mit Vertreter_innen der Volksgruppe. Die Umsetzung erfolgt in Form von Befragungen innerhalb der Roma-Community, Vertretern der Zivilgesellschaft, sowie Vereinen. Die Erhebung soll in weiterer Folge dazu beitragen, die Strategien beziehungsweise deren Umsetzung zu bewerten und weiterzuentwickeln. Zusätzlich sollen auch Workshops in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt umgesetzt werden, in denen es die Möglichkeit geben wird, die Evaluierung gemeinsam zu besprechen und den Austausch zwischen den einzelnen Akteur_innen und Verantwortlichen zu fördern.
Nachzulesen ist die neue Zielsetzung hier
[1] https://sensiro.univie.ac.at/wp-content/uploads/2021/05/MRV-Fortschreibung-AT-Roma-Strategie.pdf
[2] https://sensiro.univie.ac.at/wp-content/uploads/2021/05/MRV-Antiziganismus.pdf