• Roma in Europa

Deutschland

„Vor über 500 Jahren migrierten Roma nach Deutschland. Ihre Geschichte ist über Jahrhunderte hinweg eine Geschichte der Verfolgung, die ihren schrecklichen Höhepunkt in der grausamen Vernichtung im Holocaust erreichte.“ (Verdorfer, 1995, S. 32)

Über die Anzahl der in Deutschland lebenden Rom_nija und Sinti_zze gibt es keine offiziellen Zahlenangaben, ihre Zahl wird auf 110.000 bis 130.000 Personen geschätzt. Trotz ihrer sechshundertjährigen Geschichte in Deutschland werden Sinti_zze und Rom_nija generell als Fremde wahrgenommen. Auch heutzutage gehören Sinti_zze und Rom_nija in Deutschland zu den primären Opfern von Diskriminierung, Ausgrenzung und Intoleranz.

Bis 2001 erstellte die bayrische Polizei rassistische Profile von Rom_nija und Sinti_zze. Erst nach internationalen und inländischen Protesten und nach einer gerichtlichen Klage von Sinti- und Romaorganisationen vor dem bayrischen Verfassungsgericht, erklärte die bayrische Polizei, diese Vorgangsweise einzustellen. Täterprofile würden ausdrücklich nur noch vier Arten von Verdächtigen aufweisen: Nordeuropäer, Mediterrane, Afrikaner und Asiaten. Das Feld "Personentyp Sinti/Roma" sollte in Zukunft leer bleiben.

Flüchtlinge, unter ihnen viele Roma, haben begrenzte Rechte (inklusive eingeschränkter Bewegungsfreiheit) und müssen oft in speziell eingerichteten Flüchtlingssiedlungen wohnen. Die Lebensbedingungen in den Flüchtlingssiedlungen sind überall in Deutschland bekanntermaßen sehr schlecht. Die Mehrheit der deutschen Sinti_zze und Rom_nija lebt heute in Substandardwohnungen in abgelegenen, segregierten Gegenden und oft in gesundheitsschädlicher Umgebung. Einige Roma- und Sinti-Familien leben noch in temporären Wohnwagensiedlungen, in denen sie von den deutschen Behörden nach ihrer Rückkehr aus den Konzentrationslagern 1945 untergebracht wurden. Zusätzlich zu den Wohnungsproblemen sehen sich die Sinti und Rom_nija in Deutschland heute mit hoher Arbeitslosigkeit und begrenztem Bildungszugang konfrontiert. In manchen Regionen Deutschlands wurden "temporäre" Wohnmöglichkeiten für Rom_nija und Sinti_zze zur Verfügung gestellt, in denen viele von ihnen heute noch leben. Die Bewohner von 1972 in München errichteten "temporären" Wohncontainern wurden erst 2002 umgesiedelt. Die meisten Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation von Rom_nija und Sinti_zze werden offensichtlich ohne Beratung mit den Mitgliedern der betroffenen Gruppen gesetzt, und das oft mit ziemlich negativen Konsequenzen. So wurden zum Beispiel in den 1980er Jahren in Freiburg, im Freistaat Bayern, neue Häuser, Schulen und ein Freizeitzentrum für Sinti_zze in geschlossener Bauweise errichtet, jedoch ohne adäquate Konsultation mit den Sinti_zze oder der lokalen Bevölkerung – einfach aus der Annahme heraus, dass die Sinti_zze zusammen bleiben wollten. Andere Bewohner der Umgebung begannen aber langsam auszuziehen, was zu einer effektiven ethnischen Segregation der Stadt führte. Sinti- und Roma-Wohngebiete befinden sich oft in abgelegenen Gegenden und weisen einen schlechten Erhaltungszustand sowie inadäquate Infrastruktur auf. Solche "kompakten" Wohngebiete deutscher Sinti_zze und Rom_nija, sowie jener Rom_nija, die als Gastarbeiter oder Flüchtlinge nach Deutschland kamen, haben sich als leichte Ziele für rassistisch motivierte, rechtsradikale Anschläge erwiesen. Auch Arbeitgeber können nachgewiesenermaßen – einfach aufgrund der Wohnadresse, allgemein als "Zigeuneradresse" bezeichnet – leicht feststellen, ob ein/e Bewerber/in für eine Stellung Rom/ni ist oder nicht. Deutsche Behörden sind wiederholt für die Abschiebungen von Roma-Flüchtlingen in ihre Ursprungsländer auf dem Balkan kritisiert worden, nachdem viele von ihnen 10 oder mehr Jahre in Deutschland gelebt hatten. Die annehmbarste Form dieser Umsiedlungen besteht im Angebot eines finanziellen Zuschusses für die Transport- und Umsiedlungskosten an freiwillige Rückkehrer. Für jene, die zur Umsiedlung nicht willig oder fähig waren, wurden hingegen die Sozialleistungen gekürzt.

Abschiebung ins Elend

Von den 150.000 im Zuge des Krieges 1999 aus dem Kosovo vertriebenen Rom_nija, flüchteten ca. 23.000 Rom_nija nach Deutschland. Den meisten droht – nach der Unabhängigkeit des Kosovos – die Abschiebung. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete, wie bereits zuvor Österreich und die Schweiz, ein Abkommen zur „Rückführung“ von bis zu 2.500 Menschen pro Jahr. Ein Großteil davon gehört der Minderheit der Rom_nija und Sinti_zze an. Die Warnungen von verschiedenen Experten und Menschenrechtlern, dass das Überleben der Rom_nija im Kosovo nicht gesichert ist, ignorierte Deutschland und hält an dem Abkommen fest. Die abgeschobenen Roma müssen mit Elend, Diskriminierung und Gewalt rechnen. Da ein Drittel der Rom_nija keine „Papiere“ hat, gelten sie offiziell als Staatenlose und haben somit keinen Anspruch auf ihren früheren Besitz oder auf Sozialleistungen. Ihre ehemaligen Häuser wurden im Krieg zerstört oder werden heute von Albanern bewohnt, deshalb müssen viele Roma in bleiverseuchten Flüchtlingslagern – manche auf Mülldeponien, andere bleiverseucht –  leben. Außerdem sind die Hälfte der abzuschiebenden Personen minderjährig – kamen in Deutschland auf die Welt und besuchten dort Schulen – und sprechen weder Albanisch noch Serbisch, deswegen räumte mittlerweile die Innenministerkonferenz gut integrierten Minderjährigen eine Aufenthaltsperspektive ein.

 

Zentralrat Deutscher Sinti und Roma

Während die neu gegründete Bundesrepublik die jüdischen Opfer als Voraussetzung für die Wiederaufnahme in die internationale Staatengemeinschaft schon bald anerkannte und ihnen eine zumindest materielle „Wiedergutmachung“ für das erlittene Unrecht gewährte, wurde der Völkermord an der Minderheit der Sinti_zze und Rom_nija jahrzehntelang geleugnet. Man betrog die Überlebenden um ihre moralische Anerkennung als Opfer der nationalsozialistischen „Rassenpolitik“ und um ihre Ansprüche auf Entschädigung. Selbst das von den Nazis geraubte Vermögen wurde in den meisten Fällen nicht zurückerstattet. Gesundheits- und Ausbildungsschäden erkannten die zuständigen Behörden oder die medizinischen Gutachter nicht als verfolgungsbedingt an. Dabei vertraten sie unverhohlen rassistische Auffassungen, die in der Kontinuität nationalsozialistischer Rassenideologie standen.

Viele der Täter_innen, die für den Völkermord an den Sinti_zze und Rom_nija mitverantwortlich waren, konnten bei Behörden oder in der Privatwirtschaft ungehindert Karriere machen. Die Deportationen in die Vernichtungslager wurden als vorgeblich „kriminalpräventiv“ gerechtfertigt, dieses Denken fand sogar Eingang in die Urteile höchster deutscher Gerichte. Auch in der Wissenschaft und an den ehemaligen Orten der Verfolgung, den Mahn- und Gedenkstätten, blieb der Völkermord an den Sinti_zze und Rom_nija ein Randthema, das allenfalls eine Fußnote wert war.

Dies begann sich erst allmählich zu ändern mit der politischen Selbstorganisation der Betroffenen und der Gründung einer Bürgerrechtsbewegung, die seit Ende der Siebzigerjahre durch öffentliche Veranstaltungen auf ihr Anliegen aufmerksam machte. Die erste internationale Gedenkkundgebung fand am 27. Oktober 1979 im ehemaligen Konzentrationslager Bergen-Belsen zur Erinnerung an den Völkermord an 500.000 Roma und Sinti in Europa statt. Auf dieser Kundgebung sprach die erste Präsidentin des Europaparlaments, Frau Simone Veil, die als jüdisches Mädchen selbst dieses KZ überlebt hatte und deren Mutter dort ermordet wurde.

Insbesondere der Hungerstreik in der KZ-Gedenkstätte Dachau Ostern 1980, der sich u. a. gegen die Methoden rassistischer Sondererfassung unserer Minderheit bei Justiz- und Polizeibehörden – auf der Grundlage der Akten der NS-Zeit und zum Teil sogar mit dem ehemaligen SS-Personal – richtete, fand in der Berichterstattung weit über die deutschen Grenzen hinaus Beachtung.

Zu den Forderungen der Hungerstreikenden gehörten insbesondere die offizielle Anerkennung des Völkermordes an der Minderheit und die Einleitung von Verfahren, um die noch lebenden Täter_innen für ihre Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen. Verlangt wurde auch die Überführung der früheren NS-Akten in das Bundesarchiv. Die Akten waren noch im Besitz der „Rasseforscher“, wie der Professoren Erhard und Arnold in Landau und Tübingen, die zu diesem Zeitpunkt noch in Amt und Würden waren. Die Teilnehmer der Protestaktion wollten, dass der Missbrauch dieser Dokumente des Völkermordes beendet wird, und eine Wiederaufnahme der Entschädigungsverfahren für die KZ-Überlebenden erfolgt.

Im Februar 1982 erfolgte die Gründung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg. Der Zentralrat, dem der 16 Mitgliedsvereine (Landesverbände und regionale Vereine) angehören, vertritt seither auf nationaler wie internationaler Ebene die Interessen der in Deutschland lebenden Sinti_zze und Rom_nija.

Eine entscheidende Zäsur in der Bürgerrechtsarbeit war der 17. März 1982, als der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt eine Delegation des Zentralrats empfing und in völkerrechtlich bedeutsamer Weise die NS-Verbrechen an den Sinti_zze und Rom_nija als Völkermord aus Gründen der so genannten „Rasse“ anerkannte. Dies wurde durch den Nachfolger in diesem Amt, Bundeskanzler Helmut Kohl, im Rahmen einer Bundestagsdebatte im November 1985 noch einmal bestätigt.

Nach über 20 Jahren beharrlicher Bürgerrechtsarbeit durch den Zentralrat und die Landesverbände hat in vielen gesellschaftlichen Bereichen ein spürbarer Wandel im Umgang mit der Minderheit der deutschen Sinti und Roma eingesetzt. Dies gilt auch für die Frage der Wiedergutmachung: Seit Mitte der Achtzigerjahre konnte der Zentralrat für die überlebenden Opfer der NS-Verfolgung eine grundlegende Änderung der früheren diskriminierenden Entschädigungspraxis bewirken und in mehreren Tausend Einzelfällen Neuentscheidungen der zuständigen Behörden zugunsten der Betroffenen durchsetzen.

Zeitleiste einiger wichtiger Ereignisse und Erfolge

1973 Erste Demonstration von Sinti in Heidelberg, um gegen die Erschießung eines Sinto durch die deutsche Polizei zu protestieren

1979 Erste internationale Gedenkkundgebung im ehemaligen Konzentrationslager Bergen-Belsen

1980 Hungerstreik im ehemaligen Konzentrationslager Dachau

1981 Besetzung des Tübinger Universitätsarchivs um die Überführung der dort gelagerten „NS-Rasseakten“ in das Bundesarchiv zu erwirken

1982 Anerkennung des NS-Völkermords an den Sinti und Roma durch Bundeskanzler Helmut Schmidt

1982 Gründung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma

1983 Demonstration vor dem Bundeskriminalamt in Köln, um gegen die andauernde Sondererfassung der Minderheit zu protestieren

1985 Demonstration vor dem Regierungspräsidium in Köln gegen die Vergabepraxis bei der „Härteregelung“ des Bundes für Verfolgte nichtjüdischer Abstammung, März 1985

1990 Erwerb des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma im historischen Zentrum von Heidelberg

1991 Ernst-August König, ehemaliger SS-Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau, wird zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, nachdem der Zentralrat Anzeige gegen ihn erstattet hat

1993 Anlässlich von Himmlers Auschwitz-Erlass findet in der letzten Plenarsitzung des Bundesrates eine offizielle Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an den Völkermord an 500.000 Sinti­_zze und Rom_nija statt, die seit dem institutionalisiert wurde

1995 Sinti­_zze und Rom_nija werden in Deutschland als nationale Minderheit anerkannt

1997 Feierliche Eröffnung des Dokumentations- und Kulturzentrums der deutschen Sinti und Roma in Heidelberg und der weltweit ersten Dauerausstellung zum NS-Völkermord an den Sinti­_zze und Rom_nija

1998 Das deutsche Romanes wird durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt

2001 Unter der Leitung des Dokumentationszentrums wird im Staatlichen Museum Auschwitz eine Dauerausstellung über den NS-Völkermord an den Sinti­_zze und Rom_nija eröffnet

2006 Die polnische Regierung ernennt Romani Rose als ersten Vertreter der Sinti­_zze und Rom_nija zum Mitglied des Internationalen Auschwitz-Rates

2012 Die deutschen Sinti­_zze und Rom_nija werden in den Minderheitenschutzartikel der Landesverfassung von Schleswig-Holstein aufgenommen

2012 Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti­_zze und Rom_nija Europas nahe dem Brandenburger Tor in Berlin

2015 Das Europäische Parlament anerkennt offiziell den NS-Völkermord an Sinti­_zze und Rom_nija und den Antiziganismus als spezifische Form des Rassismus

2016 Der Bundesgerichtshof distanziert sich von der rassistischen Rechtsprechung der Nachkriegszeit, insbesondere von seinem skandalösen 1956-er Urteil

2018 Die Bundesregierung und die Länder unterzeichnen die „Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma“, mit der der dauerhafte Erhalt der Grabstätten NS-verfolgter Sinti­_zze und Rom_nija sichergestellt wird.

2019 Die Bundesregierung beruft die Mitglieder der Unabhängigen Expertenkommission Antiziganismus

2019 Das Dokumentations- und Kulturzentrum eröffnet das Bildungsforum gegen Antiziganismus

2019 Das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma übernimmt die Trägerschaft von RomArchive[1]

„Wie der Bericht der UKA schon im Titel fordert, brauchen wir einen „Perspektivwechsel – nachholende Gerechtigkeit und Partizipation“. Das bedeutet, wir brauchen einen Staatsvertrag auf Bundesebene, sowie die Anerkennung des Grundsatzes der kollektiven Verfolgung von Sinti und Roma aus rassischen Gründen von 1933-1945. Es muss ein Sonderfonds für niederschwellige, einmalige Anerkennungsleistungen für NS-Verfolgte Sinti und Roma wie eine Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts nach 1945 eingerichtet werden. Zudem brauchen wir verbesserte Partizipationsstrukturen für Sinti und Roma, insbesondere durch die Entsendung von Minderheitenangehörigen in staatliche Gremien, wie die Rundfunkräte und Landesmedienanstalten. Darüber hinaus machen wir uns dafür stark, dass die vorgesehenen Änderungen im Aufenthaltsrecht auch die Anerkennung geflüchteter Roma als besonders schutzwürdige Gruppe vorsehen. Deutschland muss hier seine Verpflichtung wahrnehmen und zur Ächtung des Antiziganismus in ganz Europa beitragen“, erklärt Romani Rose, der Vorsitzende des Zentralrates deutscher Roma und Sinti.

2019 wurde in Deutschland die Unabhängige Kommission Antiziganismus (UKA) von der Bundesregierung beauftragt die Situation der Rom_nija und Sinti_zze in Deutschland zu beurteilen und zu analysieren. Am 13.7.2021 wurde der 800 Seiten lange Bericht von Horst Seehofer und Romani Rose präsentiert. Die UKA kam zu keinen positiven Ergebnissen:

„Der UKA-Bericht belegt, dass sich Sinti und Roma in Deutschland nicht sicher fühlen. Viele Fälle von Antiziganismus sowie physischer und psychischer Gewalt würden nur selten zur Anzeige gebracht. Dies liegt auch am geschwächten Vertrauen in Polizei und Justiz nach den aufgezeigten Fällen von "Racial Profiling" im letzten Jahr. […]

Der UKA-Bericht empfiehlt die Berufung einer/eines Beauftragten gegen Antiziganismus, die Einsetzung eines unabhängigen Beratungskreises, die Schaffung einer ständigen Bund-Länder-Kommission sowie die umfassende Anerkennung des nationalsozialistischen Genozids an Sinti und Roma. Darüber hinaus müsse es eine Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts in der Bundesrepublik Deutschland geben.

Die Ergebnisse des Berichts basieren auf drei größeren und mehreren kleinen Studien zur Analyse der Bedarfe, Herausforderungen und Forderungen der Roma- und Sinti-Community sowie ihrer Selbstorganisationen in Deutschland.“[2]

Den Bericht und alles Expertisen zu diesem findet man hier: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/gefoerderte-projekte/unabhaengige-kommission-antiziganismus

Antiziganismus in Talkshow „Die letzte Instanz“

Am 29.01.2021 strahlte der WDR die Sendung „Die letzte Instanz“ aus, die Ausgabe wurde jedoch bereits im November 2020 aufgezeichnet. Deutsche Prominente, keiner von ihnen Angehöriger einer Volksgruppe oder Minderheiten, diskutierten unter anderem über Alltagsrassismus. Über ein Thema also, von dem sie selber noch nie betroffen waren. Auch über die Fremdbezeichnung „Zigeuner“ – genauer gesagt über die diverseren Produktbezeichnungen – wurde debattiert und diese verharmlost. Nach der Talkshow gab es einen Aufschrei, der durch die sozialen Medien ging. Viele Rom_nja und Sinti_zze AktivistInnen und Organisationen meldeten sich zu Wort und prangerten die Verharmlosung des Alltagsrassismus, mit dem sich Angehörige der Volksgruppe nach wie vor konfrontiert sehen, an. Daraufhin folgten öffentliche Entschuldigungen mancher Teilnehmer – die Frage, die sich hierbei aufdrängt, ist: Hatte tatsächlich eine Sensibilisierung stattgefunden, erkannten die Teilnehmer der Talkshow die begangenen Fehler und zeigte man Reue oder beugte man sich lediglich dem immer größer werdenden Druck, der von Social Media ausgeht?

 

https://zentralrat.sintiundroma.de/wdr-will-mit-rassismus-quote-machen-wdr-sendung-die-letzte-instanz-zeigt-wie-tief-antiziganismus-in-der-gesellschaft-verwurzelt-ist/

 

[1] https://zentralrat.sintiundroma.de/zentralrat/geschichte-der-organisation/

[2] https://www.dw.com/de/uka-bericht-800-seiten-%C3%BCber-antiziganismus-in-deutschland/a-58166481